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Unser Angebot für Sie
Verlassen Sie sich auf uns
Weil es nicht darauf ankommt, wie alt man wird, sondern wie man alt wird.
Ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben wünscht sich jeder Mensch, egal in welchem Alter. Wir möchten die Eigenständigkeit unserer Bewohner*innen fördern und möglichst lange erhalten. Dafür sorgen unser Team aus qualifiziertem und langjährigem Personal und unsere Angebote der Stationären Pflege.
Wenn pflegende Angehörige einmal erkranken und sich vorübergehend nicht selbst um pflegebedürftige Angehörige kümmern können, unterstützen wir Sie mit Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Wir bieten Krankenhausnachsorge, wenn ein Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt nicht gleich oder nicht mehr nach Hause zurückkehren kann, weil z. B. das häusliche Umfeld erst pflegegerecht ausgestattet wird oder ein Pflegeplatz gefunden werden muss.
Dürfen wir Ihnen helfen?
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Häufig gestellte Fragen
Möchten Sie mehr wissen?
Welche Pflege kann ich erhalten?
In unserer Einrichtung gibt es u.a. folgende Angebote:
- vollstationäre Pflegeplätze,
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege,
- Krankenhausnachsorge nach § 39 c und
- Tagespflege.
Wir beraten Sie gerne ausführlich, um ein Angebot zu finden, welches speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Welche Unterlagen und Dokumente benötige ich beim Einzug?
Sie benötigen Sie folgende Unterlagen:
- den Bescheid der Pflegekasse über Ihren Pflegegrad bzw. dass eine Einstufung beantragt wurde,
- den Nachweis darüber, wer die Kosten der Zuzahlung übernimmt: Sie privat oder der Bezirk als Sozialhilfeträger,
- die Kostenübernahme durch die die Pflegekasse,
- ein ärztliches Attest, dass laut Infektionsschutzgesetz § 36 Abs.4 keine ansteckungsfähige Lungentuberkulose oder andere Infektionskrankheiten vorliegen.
Gibt es eine Warteliste? Wie frühzeitig muss ich mich anmelden?
Sobald Sie sich gedanklich mit einem möglichen Heimaufenthalt auseinandersetzen, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um entstehende Fragen zu klären und eventuell einen Heimaufnahmeantrag zu stellen. Eine Platzzusage können wir Ihnen geben, wenn ein freier Heimplatz zum angegebenen Zeitpunkt zur Verfügung steht. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht für Sie die Möglichkeit, sich auf der Warteliste vormerken zu lassen.
Kann ich mich für einen Pflegeplatz vormerken lassen?
Wenn zum Zeitpunkt Ihrer Heimanfrage kein freier Pflegeplatz zur Verfügung steht, können Sie sich für einen Pflegeplatz vormerken lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass uns Ihre vollständig ausgefüllte Anmeldung vorliegt.
Wer entscheidet, ob ich einen Pflegeplatz erhalte?
Nach Klärung aller Fragen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen und ein Heimplatz frei ist, bekommen Sie die Zusage. Die Person, welche mit Ihnen die Heimaufnahmegespräche geführt hat, wird Sie über eine Zusage informieren.
Wie werden Zimmer gereinigt?
Ein gemütliches Zuhause ist nicht nur schön eingerichtet, sondern es soll auch sauber sein. Daher sieht unser Team von der Reinigung täglich in Ihrem Zimmer nach dem Rechten. In regelmäßigen Abständen und im Bedarfsfall auch zwischendurch, wird geputzt, damit Sie sich in Ihren vier Wänden immer rundum wohlfühlen.
Welche Hilfe bietet die Haustechnik?
Möchten Sie in Ihrem Zimmer Bilder aufhängen? Ist eine Lampe außer Betrieb? Oder brauchen Sie Unterstützung beim Einstellen Ihres Fernsehers? Entweder hilft Ihnen unsere Haustechnik direkt oder vermittelt Ihnen kompetente Unterstützung, damit in Ihrem Zimmer immer alles gut funktioniert.
AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V.
Unser Träger, der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V., bietet Ihnen Unterstützung in allen anderen Lebenssituationen. Hier finden Sie einen Überblick über all unsere Einrichtungen.
Wir bieten soziale Dienstleistungen mit hoher Qualität und Wirkung für alle an. Staat und Kommunen tragen die Verantwortung für die soziale Daseinsvorsorge.
AWO Leitsatz Nummer 6
AWO Einrichtungen
An dieser Stelle können Sie die AWO Einrichtungen auf der Karte anzeigen lassen.
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