Service

Preise

Heimentgelt ab 01.09.2025

 

Durchschnittliche Tagessätze bei stationärer Pflege

Pflegegrad 1 2 3 4 5

Pflege

65,91 €

86,89 €

103,79 €

121,41 €

129,33 €

Unterkunft/Verpflegung

32,27 €

32,27 €

32,27 €

32,27 €

 32,27€

Investitionskosten

8,59 €

 8,59 €

8,59 €

8,59 €

 8,59 €

Ausbildungszuschlag

0,00 €

 0,00 €

 0,00 €

0,00 €

   0,00  €

Ausbildungsumlage  3,89 €  3,89 €   3,89 €  3,89 €    3,89 €

Gesamt

110,66 

131,64 €

148,54 €

166,16 €

174,08 €

Einzelzimmerzuschlag

 4,50 €

 4,50 €

 4,50 €

 4,50 €

 4,50 €

Pflegegrad 1 2 3 4 5

Doppelzimmer pro Monat

3.366,28 €

4.004,49 €

4.518,59 €

5.054,59 €

5.295,51 €

Anteil Pflegekasse

-131,00 €

-805,00 €

-1.319,00 €

-1.855,00 €

-2.096,00 €

Eigenanteil

3.235,28 €

3.199,49 €

3.199,59 €

3.199,59 €

3.199,51 €

Pflegegrad 1 2 3 4 5

Einzelzimmer pro Monat

3.503,17 €

4.141,38 €

4.655,48 €

5.191,48 

5.432,41 €

Anteil Pflegekasse

-131,00 €

-805,00 €

-1.319,00 €

-1.855,00 €

-2.096,00 €

Eigenanteil

3.372,17 €

3.336,38 €

3.336,48 €

3.336,48 €

3.336,41 €

Mit der Pflegereform vom 01.01.2022 wurde zudem ein Leistungszuschlag auf den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil gesetzlich festgelegt, der Menschen, die länger im Pflegeheim leben entlasten soll.
Je nach Verweildauer in der vollstationären Pflege erhöht sich der Zuschuss der Pflegekasse für die Pflegegrade 2-5.

Pflegegrad 1 ist nicht leistungszuschlagsberechtigt.

  • 15 % des Eigenanteils an den Pflegekosten von 0-12 Monate
  • 30 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, von 12-24 Monate,
  • 50 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, von 24-36 Monate und
  • 75 % des Eigenanteils an den Pflegekosten, von mehr als 36 Monaten

Bitte informieren sie sich diesbezüglich direkt in der Pflegeeinrichtung.

Heimentgelt für rüstige Bewohner*innen im Wohnbereich

Maßnahmenpauschale 27,65 €
Grundpauschale 32,27 €
Investitionskosten 8,59 €
Ausbildungszuschlag 0,00 €
Ausbildungsumlage 3,89 €
Gesamt pro Tag (im Doppelzimmer) 72,40 €
Einzelzimmerzuschlag 4,50 €
Gesamt pro Monat (im Doppelzimmer) 2.202,41 €
Gesamtkosten pro Monat (im Einzelzimmer)

2.339,30 €

 

Heimentgelt für Jahresbudget Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

 Tagessatz

Pflege

144,69 €

Unterkunft/Verpflegung

36,51 €

Investitionskosten Doppelzimmer

9,38 €

Ausbildungszuschlag

0,00 €

Ausbildungsumlage 3,89 €

Gesamt

194,47 €

Einzelzimmerzuschlag

4,50 €

Eigenanteil für Jahresbudget Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege

 Tagessatz

im Doppelzimmer

45,89 €

im Einzelzimmer

50,39 €

Anzahl Tage

23

Sie müssen nicht aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit der Stationären Pflege verzichten, wenn bei Ihnen eine entsprechende Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Informationen über finanzielle Hilfe zur Pflege finden Sie in unserem Merkblatt der AWO Pflegeberatung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich.

Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig bei dem zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden, das heißt vor Ihrem Einzug ins Pflegeheim bzw. bevor Ihre finanziellen MIttel erschöpft sind.

 

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Anja Prechtl09278 973 0

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind.

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Welche Kosten enstehen während meines Heimaufenthaltes?

Die monatlichen Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt berechnen sich aus dem Pflegeaufwand, der sich aus dem Pflegegrad messen lässt, -  Ausbildungszuschlag, - Anteil für die Unterkunft, - Anteil für die Verpflegung und den Investitionskosten für das Einzel- oder Doppelzimmer. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten.

Die Kosten und den Anteil der Pflegekasse können Sie detailliert unseren Preislisten entnehmen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten Sie zu tragen haben.
Wir beraten Sie gerne, ob und wie Sie Unterstützung beim Sozialhilfeträger anfordern können.
 

Was ist, wenn ich mir einen Pflegeplatz finanziell nicht leisten kann?

Oftmals reichen die finanziellen Möglichkeiten, die sich aus Rentenanspruch und Rücklagen ergeben, nicht aus, um die laufenden Kosten eines Heimplatzes zu decken. In diesen Fällen haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Regierungebezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), der die Kosten hierfür übernimmt. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer Verwaltung. Individuelle Beratung und Antragsaufnahme erfolgt in ihrer Gemeindeveraltung, dem Landratsamt oder der zuständigen Sozialverwaltung Ihres Regierungsbezirkes.

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